Rechtsanwalt Jochen Hörner

Nachdem zum 01.01.2000 die Beschränkung auf das in „heimische“ Landgericht weggefallen ist, kann ich alle Mandanten vor jedem Amts- oder Landgericht in der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die gibt meinen Mandanten die Gewähr, daß alle Mandate vor jedem deutschen Gericht zuverlässig und fachkundig bearbeitet werden. In Strafsachen vertrete ich meine Mandanten darüber hinaus auch vor allen Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Unterstützt werde ich in meiner Arbeit von qualifizierten, freundlichen Mitarbeitern.

Persönliche Informationen zu Jochen Hörner

  • Seit 2024
    Fachanwalt für Erbrecht
  • 2000
    Zweites Staatsexamen in Würzburg
  • 1998
    Erstes Staatsexamen in Würzburg
  • 1995 - 1997
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Professor Dr. Michael Hettinger
  • 1993 - 1998
    Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
  • 1992
    Abitur am Dietrich Bonhoeffer Gymnasium Wertheim, anschließend bis zum Sommer 1993 Zivildienst
  • 1972
    Geboren in Wertheim / Main

Beruflicher Werdegang

  • Seit 2020
    Mitglied beim Deutschen Familiengerichtstag
  • seit 2008
    Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • seit 2004
    Fachanwalt für Familienrecht
  • seit 2001
    DAA- geprüfter Absolvent des Spezialisierungslehrganges Verkehrsrecht
  • Seit 2002
    Mitglied beim Deutschen Anwaltsverein
  • Seit 2001
    Mitglied beim Anwaltsverein Mosbach
  • Seit 2000
    Zulassung als Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
  • seit 2000
    Als Rechtsanwalt tätig
  • 2000
    Zweites Bayerisches Juristisches Staatsexamen in München
  • 1998
    Erstes Bayerisches Juristisches Staatsexamen in Würzburg
  • 1993-1998
    Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg
  • 1995-1997
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Professor Dr. Michael Hettinger bei der Universität Würzburg